Transkriptionsregeln

Hier finden Sie die detaillierten Regeln für unsere Transkriptionsarten. Falls Sie Fragen zu einem bestimmten Punkt haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt!

Einfache Transkriptionsregeln nach Dresing & Pehl

Dieses System basiert auf einfachen Transkriptionsregeln und wird häufig in der qualitativen Forschung und an Universitäten angewandt.

Die 15 Regeln der einfachen, inhaltlich-semantischen Transkription:

1. Wörtliche Transkription: Es wird wörtlich transkribiert, ohne lautsprachliche oder zusammenfassende Änderungen. Jedes Wort wird exakt wiedergegeben.

2. Wortverschleifungen: Wortverschleifungen wie „So‘n Buch“ werden an das Schriftdeutsch angenähert, z.B. wird „hamma“ zu „haben wir“.

3. Dialekte: Dialekte werden möglichst ins Hochdeutsche übersetzt. Wenn keine eindeutige Übersetzung möglich ist, bleibt der Dialekt erhalten.

4. Umgangssprachliche Partikeln: Partikeln wie „gell“, „gelle“, „ne“ werden ebenfalls transkribiert, um den Gesprächsfluss widerzuspiegeln.

5. Stottern und Wortdoppelungen: Stottern wird geglättet und abgebrochene Wörter werden ausgelassen. Wortdoppelungen wie „sehr, sehr wichtig“ werden nur erfasst, wenn sie zur Betonung dienen.

6. Halbsätze: Halbsätze werden mit dem Abbruchzeichen „/“ gekennzeichnet.

7. Interpunktion: Interpunktion wird zugunsten der Lesbarkeit angepasst, mit Punkten statt Kommas, wenn die Bedeutung eindeutig bleibt.

8. Rezeptionssignale: Rezeptionssignale wie „hm“, „aha“, „ja“ werden nur dann transkribiert, wenn sie als Antwort auf eine Frage genannt werden.

9. Pausen: Pausen ab ca. 3 Sekunden werden durch „ (…) “ markiert, um die Gesprächsdynamik darzustellen.

10. Betonte Wörter: Besonders betonte Wörter oder Äußerungen werden durch VERSALIEN hervorgehoben.

11. Sprecherbeiträge: Jeder Sprecherbeitrag erhält eigene Absätze, und es gibt eine freie Zeile zwischen den Sprechern. Zeitmarken werden mindestens am Ende eines Absatzes eingefügt.

12. Nonverbale Äußerungen: Emotionale nonverbale Äußerungen (wie Lachen oder Seufzen) werden in Klammern notiert, um den emotionalen Kontext zu erfassen.

13. Unverständliche Wörter: Unverständliche Wörter werden mit „(unv.)“ gekennzeichnet, längere Passagen können mit einer Ursache versehen werden (z.B. „(unv., Mikrofon rauscht)“).

14. Sprecherkennzeichnung: Die interviewende Person wird mit „I:“ und die befragte Person mit „B:“ gekennzeichnet.

15. Dateiformat: Das Transkript wird als Rich Text Format (RTF) gespeichert.

Erweiterte Transkriptionsregeln

Das erweiterte System beinhaltet sechs zusätzliche Regeln, die eine detailliertere Transkription ermöglichen.

Zusätzliche Regeln:

1. Wort- und Satzabbrüche: Wort- und Satzabbrüche werden mit „/“ markiert, z.B. „Ich habe mir aber Sor/ Gedanken gemacht.“

2. Pausen: Pausen werden in Klammern markiert, z.B. „(.)“ für circa eine Sekunde, „(..)“ für zwei Sekunden, „(...)“ für drei Sekunden.

3. Rezeptionssignale und Fülllaute: Alle Rezeptionssignale wie „hm“, „ja“, „aha“ etc. werden transkribiert. Das Backchanneling der interviewenden Person wird jedoch nicht transkribiert, solange der Redefluss nicht unterbrochen wird.

4. Betonung nach „hm“: Nach der Partikel „hm“ wird eine Beschreibung der Betonung festgehalten, z.B. „hm (bejahend)“.

5. Sprecherüberlappungen: Sprecherüberlappungen werden mit „//“ gekennzeichnet, und der überlappende Text wird innerhalb dieser Zeichen transkribiert.

6. Fülllaute hintereinander: Mehrere Fülllaute hintereinander werden ohne Satzzeichen dazwischen geschrieben, z.B. „ähm ähm ähm also da sind wir ...“.