Hier finden Sie die detaillierten Regeln für unsere Transkriptionsarten. Falls Sie Fragen zu einem bestimmten Punkt haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt!
Dieses System basiert auf einfachen Transkriptionsregeln und wird häufig in der qualitativen Forschung und an Universitäten angewandt.
Die 15 Regeln der einfachen, inhaltlich-semantischen Transkription:
1. Wörtliche Transkription: Es wird wörtlich transkribiert, ohne lautsprachliche oder zusammenfassende Änderungen. Jedes Wort wird exakt wiedergegeben.
2. Wortverschleifungen: Wortverschleifungen wie „So‘n Buch“ werden an das Schriftdeutsch angenähert, z.B. wird „hamma“ zu „haben wir“.
3. Dialekte: Dialekte werden möglichst ins Hochdeutsche übersetzt. Wenn keine eindeutige Übersetzung möglich ist, bleibt der Dialekt erhalten.
4. Umgangssprachliche Partikeln: Partikeln wie „gell“, „gelle“, „ne“ werden ebenfalls transkribiert, um den Gesprächsfluss widerzuspiegeln.
5. Stottern und Wortdoppelungen: Stottern wird geglättet und abgebrochene Wörter werden ausgelassen. Wortdoppelungen wie „sehr, sehr wichtig“ werden nur erfasst, wenn sie zur Betonung dienen.
6. Halbsätze: Halbsätze werden mit dem Abbruchzeichen „/“ gekennzeichnet.
7. Interpunktion: Interpunktion wird zugunsten der Lesbarkeit angepasst, mit Punkten statt Kommas, wenn die Bedeutung eindeutig bleibt.
8. Rezeptionssignale: Rezeptionssignale wie „hm“, „aha“, „ja“ werden nur dann transkribiert, wenn sie als Antwort auf eine Frage genannt werden.
9. Pausen: Pausen ab ca. 3 Sekunden werden durch „ (…) “ markiert, um die Gesprächsdynamik darzustellen.
10. Betonte Wörter: Besonders betonte Wörter oder Äußerungen werden durch VERSALIEN hervorgehoben.
11. Sprecherbeiträge: Jeder Sprecherbeitrag erhält eigene Absätze, und es gibt eine freie Zeile zwischen den Sprechern. Zeitmarken werden mindestens am Ende eines Absatzes eingefügt.
12. Nonverbale Äußerungen: Emotionale nonverbale Äußerungen (wie Lachen oder Seufzen) werden in Klammern notiert, um den emotionalen Kontext zu erfassen.
13. Unverständliche Wörter: Unverständliche Wörter werden mit „(unv.)“ gekennzeichnet, längere Passagen können mit einer Ursache versehen werden (z.B. „(unv., Mikrofon rauscht)“).
14. Sprecherkennzeichnung: Die interviewende Person wird mit „I:“ und die befragte Person mit „B:“ gekennzeichnet.
15. Dateiformat: Das Transkript wird als Rich Text Format (RTF) gespeichert.
Das erweiterte System beinhaltet sechs zusätzliche Regeln, die eine detailliertere Transkription ermöglichen.
Zusätzliche Regeln:
1. Wort- und Satzabbrüche: Wort- und Satzabbrüche werden mit „/“ markiert, z.B. „Ich habe mir aber Sor/ Gedanken gemacht.“
2. Pausen: Pausen werden in Klammern markiert, z.B. „(.)“ für circa eine Sekunde, „(..)“ für zwei Sekunden, „(...)“ für drei Sekunden.
3. Rezeptionssignale und Fülllaute: Alle Rezeptionssignale wie „hm“, „ja“, „aha“ etc. werden transkribiert. Das Backchanneling der interviewenden Person wird jedoch nicht transkribiert, solange der Redefluss nicht unterbrochen wird.
4. Betonung nach „hm“: Nach der Partikel „hm“ wird eine Beschreibung der Betonung festgehalten, z.B. „hm (bejahend)“.
5. Sprecherüberlappungen: Sprecherüberlappungen werden mit „//“ gekennzeichnet, und der überlappende Text wird innerhalb dieser Zeichen transkribiert.
6. Fülllaute hintereinander: Mehrere Fülllaute hintereinander werden ohne Satzzeichen dazwischen geschrieben, z.B. „ähm ähm ähm also da sind wir ...“.